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Rangabzeichen

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Mannschaftsdienstgrade

Nach Abschluss der Luftwaffenschule treten Bewerber als Rekruten der Ausbildungsstaffel des Jagdgeschwaders bei.

Im Zuge der bestandenen Flugzeugführerprüfung bzw. Jagdfliegerprüfung erfolgt die Beförderung zum Flieger bzw. Gefreiten. Höhere Dienstgrade wie Obergefreiter, Hauptgefreiter und Stabsgefreiter werden auf Basis der aktiven Dienstzeit im Geschwader ausgesprochen. Grundsätzlich bekleiden Mannschaftsdienstgrade die Funktion von Rottenmännern, jedoch werden zunehmend häufiger Führungsaufgaben übertragen um den Flugzeugführer auf die anstehende Unteroffiziers- oder Offizierslaufbahn vorzubereiten.

Bezeichnung Voraussetzungen
Flieger
(Fl.)

1 (1) | 0
Gefreiter
(Gfr.)

2 (1) | 0
Obergefreiter
(OGfr.)

2 (1) | 0
Hauptgefreiter
(HGfr.)

4 (1) | 1
Stabsgefreiter
(SGfr.)

6 (2) | 1
 
Unteroffiziere

Mit Bestehen des Unteroffizierslehrganges, erfolgt die Beförderung zum Unteroffizier.

Damit verbunden ist die Arbeit im Rahmen der Ausbildung von Mannschaftsdienstgraden und Rekruten. Dem Unteroffizier sollte bereits ein ständiger Rottenmann zugeteilt werden um die an diesen Dienstgrad gestellten Fähigkeiten zu schulen und auszubauen. Gleiches gilt für den Unterfeldwebel. Der Feldwebel ist ein erfahrener Unteroffizier mit Portepee. Er stellt das Bindeglied zwischen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden dar. Ihm kann bereits die Führung eines ganzen Schwarmes anvertraut werden. Insofern stellen stetes Engagement, Disziplin und der Wille zur Aus- und Weiterbildung das Fundament für seine Vorbildfunktion im ganzen Geschwader dar. Die Dienstgrade Oberfeldwebel und Stabsfeldwebel bekleiden die altgedienten Flugzeugführer im Geschwader. Aufgaben und Pflichten entsprechen denen, des Feldwebels.

Bezeichnung Voraussetzungen
Unteroffizier
(Uffz.)
I/JG27_Pauke   I/JG27_Steini  
I/JG27_WING ✝  
10 (4) | 2
Untefeldwebel
(UFw.)

16 (6) | 2
Feldwebel
(Fw.)

24 (8) | 3
Oberfeldwebel
(OFw.)

36 (12) | 3
Stabsfeldwebel
(SFw.)

48 (12) | 4
 
Offiziersanwärter

Sollte sich ein Flugzeugführer für die Offizierslaufbahn entschieden haben, so erfolgt in unter Zustimmung des Gruppenstabes, die Beförderung in den Rang eines Offiziersanwärters.

Entsprechend der bisherigen Laufbahn wird der Flugzeugführer als Unteroffizier und Unterfeldwebel zum Fahnenjunker, als Feldwebel zum Fähnrich und Oberfeldwebel zum Oberfähnrich ernannt.

Bezeichnung Voraussetzungen
Fahnenjunker-Unteroffizer
(Fhj.-Uffz.)

6 (3) | 1
Fahnenjunker-Feldwebel
(Fhj.-Fw.)

I/JG27_Rollo  
6 (3) | 1
Fähnrich
(Fhr.)

6 (3) | 1
Oberfähnrich
(OFhr.)

12 (6) | 1
 
Offiziere

Nach absolvierter Offiziersausbildung erfolgt die Ernennung in den Rang eines Leutnants.

Der Tätigkeitsbereit der Dienstgrade Major, Oberstleutnant und Oberst verlagert sich zusehends vom Fliegerischen hin zum Organisatorischen. Diese Flugzeugführer werden nur noch selten im Einsatz am Frontgeschehen teilnehmen.

Bezeichnung Voraussetzungen
Leutnant
(Lt.)

I/JG27_Degalus  
26 (8) | 3
Oberleutnant
(OLt.)

I/JG27_Zimmi  
32 (8) | 4
Hauptmann
(Hptm.)

38 (8) | 4
Major
(Mjr)

1 (8) | 4
Oberstleutnant
(Obstlt.)

44 (12) | 4
Oberst
(Obst.)

1 (1) | 1
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